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Transgender sein, bedeutet einen Schritt mehr zum eigenen Wunschgeschlecht. Ob Mann oder Frau - Highheels, Kleider, Make-up oder Perücke, all diese Dinge können dir dabei helfen. Bis vor Kurzem gab es gesetzlich gesehen nur zwei Geschlechter. Seit Dezember 2018 ist es offiziell: Wer sich nicht für ein Geschlecht entscheiden kann und möchte, darf sich als divers eintragen lassen.
Bevor es um Gesetzesänderungen geht, möchten wir den Begriff divers kurz näher erläutern. Das Wort divers gibt es schon lange und bedeutet verschieden. Das Adjektiv leitet sich aus dem lateinischem diversus ab, mit der Bedeutung entgegengesetzt und völlig verschieden.
Das Wort divers nimmt in der heutigen Gesetzeslage eine wichtige Rolle ein, denn es geht um ein drittes Geschlecht. Wo früher nur Frauen und Männer mit ihrer Geschlechterrolle persönlich angesprochen wurden und sich Transgender, Transsexuelle und Co diskriminiert fühlten, gibt es nun eine Lösung. Die Anzahl der Geschlechter wurde um ein drittes erweitert.
Quelle: Hoenes, Januschke, Klöppel (2019): 18
Hört sich alles ganz einfach an: Türen werden mit Divers-Symbolen versehen, der Ausweis angepasst und dann geht das schon. Ganz so einfach ist das allerdings nicht.
Bevor das Gesetz verabschiedet wurde, gab es mächtig Kritik.
Denn die Änderung im Geburtenregister sollte nur mit einem ärztlichen Attest möglich sein. Ein Gutachter sollte darüber entscheiden, ob die jeweilige Person rein körperlich als divers einzustufen gilt. Ganz klar, es gab mächtig Aufruhr und es hagelte Kritik. Denn jeder Intersexuelle sollte nicht nach seinen körperlichen Abweichungen betrachtet werden, sondern auch nach seinen sozialen und psychischen Gegebenheiten.
Die Verabschiedung zur Änderung des Personenstandgesetzes brachte aber dennoch abgeschwächte Varianten hinsichtlich der Geschlechtsentwicklung und Ergänzungen der Geschlechtsangabe.
Wird ein Kind geboren, erfolgt üblicherweise in naher Zukunft die Eintragung im Geburtenregister. Hierbei gab es vor der Gesetzesänderung nur zwei Möglichkeiten hinsichtlich des Geschlechtes: weiblich oder männlich. Diese beiden Varianten wurden zusätzlich mit dem Vornamen verknüpft. Deutlich gesagt: Ein männliches Kind durfte nur einen männlichen Vornamen tragen. Bei einem Mädchen war ein weiblicher Vorname Pflicht.
Mit dem überarbeiteten Personenstandsgesetz (PStG) ist nun alles anders. Menschen, die nicht dem weiblichen sowie männlichen Geschlecht zugeordnet werden können (Intersexuelle - Transgender) können ab dem 31.12.2018 die Bezeichnung „divers“ wählen.
Geht es um die Eintragung zum Zeitpunkt der Geburt beinhaltet der §22 Absatz 3 PStG nun verschiedene Möglichkeiten.
Der neu eingeführte §45b PStG führt schlüssig die Erklärung zur Geschlechtsangabe und der Vornamensführung auf:
Die Eintragung beim Standesamt ist erfolgt und nun stellt sich die Frage: Wie geht es denn jetzt weiter? Wie werde ich mit dem dritten Geschlecht angesprochen und gibt es für mich im Alltag klare Unterschiede zu weiblich und männlich?
Ein gutes Beispiel dafür ist die Toilettennutzung. In den eigenen vier Wänden spielt es üblicherweise keine Rolle, welche Toilette Du nutzt. Hast Du Dich aber schick gemacht und bist auf Party in öffentlicher Location, sieht das wieder anders aus. Bis vor Kurzem war die Lage eindeutig: Frauen gehen auf die Frauentoiletten und Männer auf Männer-WCs. Hinweisschilder mit weiblicher und männlicher Symbolik haben uns dabei geholfen, die passende Tür zu wählen. Mit dem neuen Gesetz kommt ein weiteres Symbol an die Toilettentür. All diejenigen, die sich weder als Frau noch Mann fühlen, können die Tür mit dem Symbol divers wählen.
Aber nicht nur die Türsymbole werden angepasst, auch Arbeitgeber müssen sich dieser Gesetzesänderung „fügen“ und nach dem Grundsatz des § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) handeln.
In den Stellenausschreibungen treffen wir nun immer öfter auf das Kürzel in der Anrede: „weiblich/männlich/divers“ oder „m/w/d“. Aber wie wird denn nun eine Person direkt angesprochen?
Mit „sehr geehrte Frau XY und sehr geehrter Herr XY“ kommen Arbeitgeber oder anderweitige Institutionen schnell in die Kritik, denn das Gleichbehandlungsgesetz sagt aus, dass eine Person nicht aufgrund ihres Geschlechtes oder ihrer sexuellen Identität benachteiligen werden darf.
Das große Grübeln schaffte aber nun doch Lösungen. So gibt es Unternehmen, die sich auf neutraler Ebene bewegen und ihre Angestellten mit „Liebe Arbeitende“ oder „verehrte Anwesende“ ansprechen. Auch gibt es Unternehmen, die sich gemeinsam mit der diversen Person auf eine weibliche oder männliche Anrede geeignet haben.
Aber nicht nur Arbeitgeber und andere Institutionen sind nun in der Pflicht, das überarbeitete Gesetz umzusetzen, auch andere arbeitsrechtliche Gesetze müssen nach dem dreigeschlechtlichen System angepasst werden.
Divers bringt Intersexuelle einen großen Schritt weiter. Aber wie es eben immer ist: Alles braucht seine Zeit. Zahlreiche Therapeuten und Psychologen sind der Meinung das es noch mindestens 50 vielleicht sogar 100 Jahre dauern kann, bis Transgender zu 100% in der Gesellschaft als ganz normal empfunden und angenommen werden.
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